Anfang 2011 werden bereits Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) vorliegen. Ende 2010 wird auch der Auftrag für die Vermessungsarbeiten erteilt. Im 2011 sollen Aufträge für die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen erteilt werden. Zu diesen Unterlagen gehören der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) und die Objektplanungen für die Verkehrsanlagen. Dazu werden auch schalltechnische, luftschadstofftechnische und wassertechnische Untersuchungen durchgeführt und Grunderwerbspläne erstellt.
Das Planfeststellungsverfahren wird voraussichtlich Ende 2012 für die Abschnitte eingeleitet. Nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses und Durchführung des Grunderwerbs können die Bauabschnitte ausgeschrieben werden. Der Landkreis Emsland ist federführend in diesem Projekt und informiert über den aktuellen Projektstand.
Der Bedarfsplan ist die Anlage zu den Ausbaugesetzen für Straße und Schiene. In ihm sind alle bauwürdigen Vorhaben aufgelistet, die das Parlament beschlossen hat. Seit Juli 2004 hat die E 233 in diesem Bedarfsplan den Dringlichkeitsstatus „weiterer Bedarf mit Planungsrecht“. Seit August 2010 hat auch das letzte Teilstück zwischen Cloppenburg und der A 1 Planungsrecht.
Die Dringlichkeit eines Vorhabens im Bedarfsplan wird größtenteils bestimmt durch das Nutzen-Kosten-Verhältnis. Dieses NKV liegt für eine vierspurige E 233 bei 4,6. Das heißt, dass der Nutzen der Maßnahme die Kosten um das 4,6-fache übersteigen. Im Vergleich zu anderen Verkehrsprojekten in Deutschland ist das sehr hoch.